Für Kapitalanleger
Geförderte Neubau-Wohnungen in NRW: Ihr Kapital planbar und wertstabil anlegen.
Nutzen Sie einen Tilgungsnachlass von bis zu 43 % des Förderdarlehens und vermieten Sie an über das Amt geprüfte Mieter. Schlüsselfertig, ohne Sanierungsrisiko — mit Förderbindung an Miete und Belegung.
- bis 43 %
- Tilgungsnachlass des Förderdarlehens
- ab 0,5 %
- Zins nach Förderjahren
- geprüft
- Mieter über das Amt

Das Problem
Kapitel I
Klassische Immobilien rechnen sich nicht mehr.
4 % Zinsen fressen die Rendite. Mietpreisbremse deckelt die Einnahmen. Leerstand kostet. Aber es gibt einen Ausweg — wenn Sie wissen, wo.
Zinslast frisst Rendite
Anschlussfinanzierung 3,8 – 4,5 %. Klassische Kapitalanlage rechnet sich kaum noch — Cashflow stagniert bei 1,8 – 2,4 % nach Steuern.
Mietpreisbremse
Indexmieten gedeckelt, Modernisierungsumlage limitiert. Über 25 Jahre verliert die freie Vermietung real gegen Inflation.
Mieterausfallrisiko
Mietnomaden, Leerstand, Modernisierungspflicht. Im freien Markt tragen Sie 100 % des operativen Risikos selbst.
Die Lösung
Kapitel II
Der Staat fördert kräftig mit.
Vier Hebel, ein Modell.
So funktioniert es: Die NRW.Bank gewährt einen Tilgungsnachlass von bis zu 43 % des Förderdarlehens. Das Wohnungsamt stellt bonitätsgeprüfte Mieter. Sie bauen Vermögen auf — planbar und ohne operativen Stress.
Tilgungsnachlass der NRW.Bank
Über die NRW.Bank-Mietwohnraumförderung ist je nach Energiestandard ein Tilgungsnachlass von bis zu 43 % des Förderdarlehens möglich. Er bezieht sich auf das gedeckelte Förderdarlehen — nicht auf die gesamten Baukosten — und ist in der Regel zu versteuern. Er senkt Ihren Kapitaleinsatz spürbar.
bis 43 %
Geprüfte Mieter über das Amt
Das Wohnungsamt wählt Ihre Mieter aus und prüft deren Bonität vorab. Zusammen mit der hohen Nachfrage nach gefördertem Wohnraum senkt das Leerstands- und Ausfallrisiko deutlich gegenüber dem freien Markt — eine Garantie auf Vollvermietung ist es jedoch nicht.
geprüfte Mieter
Steuerabschreibung — 5 % pro Jahr
Sie schreiben jährlich 5 % Ihrer Gebäudekosten zusätzlich ab (Sonder-AfA §7b). Beispiel: 5 % von 200.000 € Gebäudekosten = 10.000 € Abschreibung pro Jahr — bei 42 % Steuersatz rund 4.200 € Steuererstattung jährlich (10.000 € × 42 %).
5 % p.a.
Festpreis, schlüsselfertig
Bien-Zenker baut Ihr Haus zum vertraglich vereinbarten Festpreis. Industriell vorgefertigt, pünktlich übergeben. Nach Ablauf der Förderbindung steht Ihnen der freie Wohnungsmarkt offen — es bleibt Ihr Eigentum.
Bien-Zenker
Für Sie bedeutet das
Was die Förderung für Ihr Kapital bedeutet.
Aus vier staatlichen Hebeln wird ein handfester Vorteil für Sie — nachvollziehbar, nicht beschönigt.
- Weniger Eigenkapital nötig
- Der Tilgungsnachlass der NRW.Bank beträgt bis zu 43 % des Förderdarlehens (in der Regel steuerpflichtig) — Sie binden deutlich weniger Kapital.
- Planbarer Cashflow
- Das Wohnungsamt stellt bonitätsgeprüfte Mieter; durch die hohe Nachfrage sind Ihre Einnahmen ab der Übergabe gut planbar.
- Spürbar weniger Steuern
- 5 % Sonderabschreibung (§7b) pro Jahr über 4 Jahre fließen als Erstattung in Ihre Kasse zurück.
- Kein Sanierungs- oder Leerstandsrisiko
- Festpreis-Neubau von Bien-Zenker, schlüsselfertig. Vermietung und Instandhaltung sind organisiert.
- Ihr freies Eigentum nach 25 Jahren
- Nach der Förderbindung gehört die Wohnung Ihnen vollständig — verkaufen, frei vermieten oder selbst nutzen.
- Alles aus einer Hand
- Förderung, Bau und Vermietung koordiniert ein fester Ansprechpartner — kein Behörden-Pingpong.
Sicherheits-Konzept
Warum Ihr Mietausfall-Risiko gering ist.
Geförderter Wohnraum bedeutet Mietpreisbindung — die Miete bleibt bezahlbar.
Bei akutem Wohnungsmangel ist die Nachfrage hoch — geförderte Wohnungen sind in der Regel gut vermietet.
Hat ein Mieter einen Engpass, kann staatliches Wohngeld unterstützen.
Dadurch ist Ihr Leerstands- und Ausfallrisiko deutlich geringer als am freien Markt — eine Garantie ist es jedoch nicht.
Vorher / Nachher
Klassische Immobilie oder gefördertes Modell?
Eigenkapital
Mietausfall
Sanierung
Steuer
Rendite
Aufwand
Knappenwohnpark Bottrop ausverkauft · Warteliste Folgeprojekt offen
Passt das Modell zu Ihrem Eigenkapital? Finden wir es in 15 Minuten heraus.
Beispielrechnung
Kapitel III
350.000 € Kaufpreis — so kann die Rechnung aussehen.
Ohne Mieterstress.
Unverbindliches Rechenbeispiel, angelehnt an ein Quartier wie den Knappenwohnpark Bottrop. Ihre konkreten Zahlen ermitteln wir gemeinsam.

Beispielrechnung
Kaufpreis 350.000 € · Eigenkapital 85.000 €
Tilgungsnachlass: rund 150.000 € (in der Regel steuerpflichtig). Effektive Restschuld entsprechend geringer. Mieteinnahmen rund 10.080 € pro Jahr, Kreditrate rund 9.275 € pro Jahr, Steuerwirkung rund 4.350 € pro Jahr. Ergebnis im Beispiel: rund 5.155 € Überschuss pro Jahr. Unverbindliche Modellrechnung, keine Zusage.
- ~+5.155 €
- Überschuss/Jahr (Beispiel)
- ~6,1 %
- Eigenkapitalrendite (Beispiel)
- ~150.000 €
- Tilgungsnachlass
- geprüft
- Mieter über das Amt
Unverbindliche Beispielrechnung
Hohe Nachfrage, Belegung über das Amt
Danach: freier Markt, Ihr Eigentum
des Förderdarlehens, i. d. R. steuerpflichtig
Risiko-Verteilung
Kapitel IV
Was wir tragen. Was Sie tragen.
Schwarz auf weiß, vor jedem Notartermin.
Keine versteckten Risiken. Hier steht, wer wofür geradesteht:
Das tragen wir
- Baurechtsschaffung & Förderzusage
- Festpreis schlüsselfertig (Bien-Zenker)
- Belegung durch Wohnungsamt
- Bauzeitgarantie inkl. Vertragsstrafe
Das tragen Sie
- Eigenkapital & Anschlussfinanzierung
- Allgemeines Mietausfallrisiko (versicherbar)
- Allgemeines Wertschwankungsrisiko nach Bindungsende
- Steuerliche Compliance (Steuerberater)
Ihr Alltag als Anleger
Eine Anlage, die Sie nachts ruhig schlafen lässt.
Kein Anruf vom Mieter um 22 Uhr. Keine Sanierungsrechnung, die Ihre Kalkulation sprengt. Sie wissen, womit Sie rechnen können — und der Staat fördert kräftig mit.
- Planbarer Cashflow statt schwankender Märkte
- Vermietung und Instandhaltung sind organisiert — nicht Ihr Problem
- Gefördert, ESG-konform, mit gutem Gewissen

Alles aus einer Hand
Was in unserem Modell steckt
- Tilgungsnachlass NRW.Bankbis 43 % d. Darlehens
- Sonder-AfA §7bbis 5 % p. a. × 4 J.
- Mietausfallrisiko (Amt belegt)deutlich reduziert
- Festpreis-Bau mit Bien-Zenkervertraglich fix
- Förderung, Bau & Vermietungaus einer Hand
- Persönliche Betreuung bis Schlüsselübergabeinklusive
Ihr Aufwand: ein kostenloses 15-Minuten-Gespräch.
Ehrlich gesagt
Für wen sich das lohnt — und für wen nicht.
Passt zu Ihnen, wenn …
- Sie ab ca. 50.000 € Eigenkapital investieren möchten
- Sie planbaren Cashflow statt Spekulation suchen
- Sie eine staatlich geförderte Altersvorsorge wollen
- Sie sich nicht um Mieter und Sanierung kümmern möchten
Wahrscheinlich nicht, wenn …
- Sie kurzfristige Spekulationsgewinne suchen
- Sie komplett ohne Eigenkapital starten möchten
- Sie maximale Miete ohne jede Bindung wollen
Häufige Fragen
Was Anleger vor der Entscheidung wissen wollen.
Typischerweise 20–25 % des Kaufpreises plus Nebenkosten (Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer 6,5 % in NRW). Bei 350.000 € Kaufpreis liegt der Eigenkapitalbedarf bei 90.000–110.000 €. Den Rest finanzieren Sie über Ihre Hausbank oder ein Förderdarlehen der NRW.Bank.
Kostenloses Erstgespräch. Ohne Verkaufsdruck.
Wenn das Modell nicht zu Ihnen passt, sagen wir Ihnen das ehrlich beim ersten Termin — und Sie haben trotzdem Klarheit gewonnen.
- Konkrete Beispielrechnung auf Ihre Zahlen
- Ehrliche Einschätzung — auch wenn es nicht passt
- Keine Weitergabe Ihrer Daten
- Kein Verkaufsdruck, keine Verpflichtung
Nächster Schritt
In 45 Minuten wissen Sie, ob es passt.
Ehrlich. Ohne Verkaufsdruck.
Wir rechnen Ihre Situation durch: Eigenkapital, Steuersatz, Ziele. Sie bekommen eine konkrete Beispielrechnung — und entscheiden selbst, ob Sie weitermachen.
Was bringt Ihre Kapitalanlage?
In 3 Schritten zur ersten Einschätzung Ihrer Rendite, Steuervorteile und Vermögensentwicklung im sozialen Wohnungsbau.
Schritt 1 von 3
Ihre Investitionssumme
Wie viel möchten Sie in geförderten Wohnungsbau investieren?
Unverbindliche Beispielrechnung, keine Steuer- oder Anlageberatung. Ihre individuellen Werte ermitteln wir im persönlichen Gespräch.
Rechtliche Grundlagen für Kapitalanleger
Die folgenden Gesetze bilden das rechtliche Fundament für sichere Kapitalanlagen im geförderten Wohnungsbau. Alle Regelungen wurden mit namhaften Steuerberatern und Rechtsanwälten verifiziert.
Steuerliche Grundlagen
Sonderabschreibung (§ 7b EStG)
Bis zu 20 % zusätzlich über vier Jahre
Für förderfähigen Mietwohnungsneubau bis zu 5 % pro Jahr über vier Jahre (zusammen bis zu 20 %) — zusätzlich zur regulären Abschreibung von 3 % pro Jahr. Voraussetzungen u. a.: Bauantrag bis 30.09.2029, Baukostenobergrenze, maximale Bemessungsgrundlage und EU-De-minimis-Grenzen.
GesetzestextVermietung (§ 21 EStG)
Verluste mit anderen Einkünften verrechnen
Anfängliche Verluste — etwa durch hohe Abschreibungen — können grundsätzlich mit anderen Einkünften verrechnet werden. Die konkrete Wirkung ist individuell und mit dem Steuerberater zu klären.
GesetzestextVerkauf nach 10 Jahren (§ 23 EStG)
Im Grundsatz steuerfrei – mit Grenzen
Nach mehr als zehn Jahren Haltedauer ist ein privater Veräußerungsgewinn im Grundsatz steuerfrei. Bei mehr als drei Objektverkäufen in fünf Jahren kann ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegen.
GesetzestextFörderung in NRW
NRW.Bank-Mietwohnraumförderung
Förderdarlehen mit Tilgungsnachlass
Über die soziale Wohnraumförderung der NRW.Bank ist ein Förderdarlehen mit Tilgungsnachlass möglich — je nach Energiestandard bis zu 43 % (in Spitzen bis 55 %) des Förderdarlehens, in den ersten Jahren zinsfrei, danach 0,5 % fest. Der Nachlass bezieht sich auf das gedeckelte Förderdarlehen, nicht auf die gesamten Baukosten, und ist in der Regel zu versteuern. Gefördert bedeutet Miet- und Belegungsbindung.
Energieeffizienz (QNG / EH 40)
Nachhaltigkeitsstandard als Fördervoraussetzung
Geförderte Neubauten erfüllen hohe Energie- und Nachhaltigkeitsstandards. Das ist Voraussetzung für die Förderung und für eine langfristig werthaltige Substanz.
Rechtlicher Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für spezifische Fragen zu Ihrer Situation empfehlen wir die Konsultation mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt. Alle Informationen wurden gewissenhaft recherchiert, können aber Fehler oder Auslassungen enthalten.
Häufige Fragen zur Kapitalanlage
Alles was Investoren wissen müssen: Von der Rendite bis zur Risikoabsicherung durch staatliche Mietvergabe.
In unseren Beispielrechnungen liegt die Eigenkapitalrendite typischerweise bei rund 5–7 % pro Jahr — sie entsteht aus Miete, Förderung und Steuerwirkung im Verhältnis zum eingesetzten Eigenkapital. Wichtig: Eigenkapitalrendite und Objektrendite (Miete im Verhältnis zum Kaufpreis) sind nicht dasselbe; die Bruttomietrendite liegt darunter. Alle Angaben sind unverbindliche Beispiele, keine Zusage.
Über die NRW.Bank-Mietwohnraumförderung gibt es ein Förderdarlehen mit Tilgungsnachlass — je nach Energiestandard bis zu 43 % (in Spitzen bis 55 %) des Förderdarlehens. Der Nachlass bezieht sich auf das gedeckelte Förderdarlehen, nicht auf die gesamten Baukosten, und ist in der Regel zu versteuern. Er senkt Ihren Kapitaleinsatz spürbar — ist aber kein steuerfreies Geschenk.
Geförderter Wohnraum ist stark nachgefragt; die Belegung erfolgt über das Wohnungsamt mit vorab geprüften Mietern. Das senkt das Leerstands- und Ausfallrisiko deutlich gegenüber dem freien Markt. Eine Garantie auf Vollvermietung oder eine staatliche Mietzahlungsgarantie gibt es jedoch nicht — ein Restrisiko bleibt, wie bei jeder Immobilienanlage.
Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG ermöglicht bis zu 5 % pro Jahr über vier Jahre (zusammen bis zu 20 %), zusätzlich zur regulären Abschreibung. Wie stark das Ihre Steuerlast senkt, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz und Ihrer Gesamtsituation ab und ist mit Ihrem Steuerberater zu klären.
Nach mehr als zehn Jahren Haltedauer ist ein privater Veräußerungsgewinn im Grundsatz steuerfrei. Anders als bei Aktien (dort fällt grundsätzlich Abgeltungsteuer an) ist das ein echter Vorteil von Bestandsimmobilien. Achtung: Bei mehr als drei Objektverkäufen in fünf Jahren kann ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegen — dann gilt die Steuerfreiheit nicht.
Als privater Kapitalanleger (Plan B) erwerben Sie eine real existierende, vermietete Immobilie als Sachwert — Sie sind Eigentümer und Vermieter, nicht Genossenschaftsmitglied. Den Bau übernimmt ein etablierter Fertighaushersteller zum Festpreis. Wie jede Anlage unterliegt auch diese Risiken (u. a. Miet-, Wert-, Zins- und Förderänderungsrisiko).
Wir legen alle Kosten transparent offen: Eigenkapital, Kaufnebenkosten (u. a. Grunderwerbsteuer 6,5 % in NRW, Notar, Grundbuch) sowie laufende Bewirtschaftungs- und Verwaltungskosten. Ihre konkreten Zahlen rechnen wir im persönlichen Gespräch durch.
Nach Ablauf der Miet- und Belegungsbindung können Sie die Wohnung am freien Markt vermieten, verkaufen oder halten. Die Bindungsdauer hängt vom gewählten Förderweg ab und kann verlängerbar sein. Die genauen Bedingungen Ihres Projekts erläutern wir vorab.
Nein. Förderung, Bau und die Organisation der Vermietung koordinieren wir aus einer Hand. Sie bleiben Eigentümer, ohne sich um den Alltag kümmern zu müssen.
Wesentliche Risiken sind Änderungen der Förder- und Steuerlandschaft, Zinsänderungen sowie allgemeine Markt- und Wertrisiken. Förderkredite sind häufig über längere Zeit zinsgebunden, was Planbarkeit schafft. Eine Anlage ohne Risiko gibt es nicht — wir besprechen die Risiken offen mit Ihnen.
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