Familien
Geben Sie Ihren Kindern einen eigenen Garten – ohne 30-Jahres-Kredit und mit lebenslangem Wohnrecht.
Sie denken, ein eigenes Haus ist ohne riesiges Eigenkapital unmöglich? Entdecken Sie unser Genossenschaftsmodell. Nutzen Sie KfW-134-Fördermittel für Ihre Genossenschaftsanteile und sichern Sie sich Ihr Zuhause so fest, als stünden Sie im Grundbuch.
- 10.500 €
- Geschenkt
- Lebenslang
- Wohnrecht
- ab 20.000 €
- Eigenkapital

Das Problem
Kapitel I
Miete frisst Ihr Geld. Hauskauf ist unbezahlbar.
Das sagt Ihnen keiner.
Drei Realitäten, die den Traum vom Eigenheim für die meisten Familien in NRW zerstören — und ein Weg, den kaum jemand kennt.
Mieten steigen schneller als Löhne.
In NRW liegt die durchschnittliche Mietsteigerung bei rund 4 % jährlich. Familien mit zwei Kindern verlieren so über zehn Jahre den Gegenwert eines Kleinwagens — pro Jahr.
Klassischer Hauskauf ist unbezahlbar.
300.000 € Eigenkapitalbedarf bei steigenden Bauzinsen. Für 80 % der Familien in NRW unerreichbar — und trotzdem werden sie als die einzige Lösung verkauft.
Warten auf eine Sozialwohnung dauert Jahre.
Drei bis sieben Jahre Wartezeit auf städtische Sozialwohnungen. Familien werden in temporäre Mietverhältnisse gedrängt — ohne Sicherheit, ohne Planungshorizont.
Die Lösung
Kapitel II
Der Staat bezahlt Ihren Anteil.
So kommen Sie in vier Schritten ins Eigenheim.
So funktioniert es: Sie prüfen Ihre Berechtigung, kaufen Genossenschaftsanteile, der Staat schenkt Ihnen 10.500 € Zuschuss — und Sie wohnen lebenslang.
Berechtigung prüfen lassen
Etwa 40 % der Haushalte in NRW erfüllen die Einkommensgrenzen für geförderten Wohnraum (Wohnberechtigungsschein). Wir prüfen Ihre Berechtigung in einem 15-minütigen Gespräch — unverbindlich und kostenfrei.
40 % berechtigt
Staatliche Förderung für Ihren Anteil
Das Förderprogramm 134 der KfW-Bank finanziert Ihren Genossenschaftsanteil — und schenkt Ihnen obendrauf bis zu 10.500 € Tilgungszuschuss. Dieses Geld müssen Sie nie zurückzahlen.
10.500 € geschenkt
Eigenkapital: 20.000 € empfohlen
Unsere Empfehlung, um den Förderzugang zu erleichtern. Weniger ist möglich, aber 20.000 € geben Ihnen Sicherheit und bessere Konditionen bei der Finanzierung.
ab 20.000 €
Einziehen — und für immer bleiben
Reihenhaus mit eigenem Garten, bis 125 m² Wohnfläche. Effizienzhaus 40 bedeutet: nur 40 % Energie eines Standardhauses, unter 80 € Heizkosten im Monat. Lebenslanges Wohnrecht statt 30-Jahres-Bankkredit.
Lebenslang
Kapitel 03 — Die Konditionen
Zahlen, die kein freier Markt
anbieten könnte.
Diese Konditionen sind keine Aktion und kein Marketing. Sie sind Landesförderprogramm der NRW.Bank — solange das Kontingent reicht.
Staatliche Förderbank finanziert Ihren Anteil
Tilgungszuschuss — keine Rückzahlung
Unsere Empfehlung für beste Konditionen
Vererbbar an Ihre Kinder
Kapitel 04 — Eine Familie
Familie K. aus Wuppertal —
zwei Kinder, ein Garten, 487 € im Monat.

Familie · WBS-bezogen
Reihenhaus mit Garten — für weniger als die alte Mietwohnung.
Zwei Erwachsene, zwei Kinder, monatlich 487 € Genossenschaftsbeitrag inkl. Tilgung. Vorher 1.180 € Kaltmiete für 78 m² in Wuppertal-Elberfeld. Heute 118 m² mit Garten, KfW-40, lebenslanges Wohnrecht.
- 487 €
- Monatlicher Beitrag
- 118 m²
- Wohnfläche + Garten
- 12.500 €
- Eigenkapital eingebracht
- Lebens- lang
- Wohnrecht — vererbbar
„Wir haben drei Banken nach einem Hauskredit gefragt. Alle drei sagten: zu wenig Eigenkapital. Sozialquartier hat in 15 Minuten geprüft, dass wir WBS-berechtigt sind — und uns zwei Jahre später den Schlüssel übergeben.“
Familie K. — Wuppertal, Mandanten anonymisiert
Kapitel 05 — Häufige Fragen
Was Familien
zuerst wissen wollen.
Ein behördliches Dokument, das bescheinigt, dass Ihr Haushalt unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegt — und damit Anspruch auf staatlich geförderten Wohnraum hat. Etwa 40 % aller Haushalte in NRW sind berechtigt, ohne es zu wissen. Wir prüfen Ihre Berechtigung in 15 Minuten.
Nächster Schritt
In 15 Minuten wissen Sie, ob Sie berechtigt sind.
40 % der Haushalte in NRW sind es.
Wir prüfen kostenfrei, ob Sie die Einkommensgrenzen erfüllen. Kein Verkaufsgespräch — nur Klarheit, ob dieser Weg für Sie offensteht.
Genossenschafts- und Wohnraumförderungsrecht
Das Genossenschaftsmodell wird durch folgende Gesetze geschützt und reguliert. Sie garantieren das lebenslange Wohnrecht ohne Eigenbedarfskündigung.
I. Genossenschaftsrecht (GenG)
§ 1 GenG
Wesen der Genossenschaft
Gesetzliche Definition: Genossenschaft ist Verband mit nicht geschlossener Mitgliederzahl zur Förderung des Erwerbs/der Wirtschaft durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Das ist die rechtsformliche Grundlage für Sozialquartier.
Gesetzestext§ 15 GenG
Nutzerrechte der Mitglieder
Garantiert das lebenslange, unkündbare Wohnrecht durch Dauernutzungsvertrag. Schutz vor Eigenbedarfskündigung – der entscheidende Schutz für Familien.
Gesetzestext§ 22 GenG
Kündigung der Mitgliedschaft
Regelt den sauberen Ausstieg: Familie kann jederzeit kündigen, erhält Genossenschaftsanteile zurück.
§ 43 GenG
Rechte der Generalversammlung
Garantiert demokratische Mitbestimmung. Jede Familie hat Stimmrecht bei Veränderungen des Genossenschaften.
II. Wohnraumförderung & Mietrecht (WoFG, WFNG NRW, BGB)
§ 27 WoFG
Wohnberechtigungsschein (WBS)
Regelt, wer in Sozialwohnungen wohnen darf. Rund 40% aller NRW-Haushalte sind WBS-berechtigt. Einkommen für Einzelperson: ca. €23.000-25.000 netto/Jahr.
Gesetzestext§ 13 WFNG NRW
Einkommensgrenzen Nordrhein-Westfalen
Definiert die landesspezifischen Einkommensgrenzen für WBS-Berechtigung in NRW.
GesetzestextKfW-Programm 134
Wohneigentum für Familien
Stellt zinsgünstige Darlehen + bis zu 10.500€ Tilgungszuschuss bereit. Speziell für Familien, die Genossenschaftsanteile finanzieren.
§ 535 BGB
Inhalt des Mietvertrags
Zivilrechtliche Grundlage für den Dauernutzungsvertrag zwischen Genossenschaft und Familie.
GesetzestextRechtlicher Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für spezifische Fragen zu Ihrer Situation empfehlen wir die Konsultation mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt. Alle Informationen wurden gewissenhaft recherchiert, können aber Fehler oder Auslassungen enthalten.
Häufige Fragen zum Genossenschaftsmodell
Das Genossenschaftsmodell erklärt: Lebenslanges Wohnrecht, niedrige Kosten, demokratische Mitbestimmung.
Ein WBS bescheinigt, dass Ihre Familie berechtigt ist, in geförderten Sozialwohnungen zu wohnen. Es ist keine Gnade – 40% aller Haushalte in NRW erfüllen die Bedingungen! Verdienen Sie und Ihre Familie zusammen unter ca. €35.000-40.000 netto/Jahr? Dann haben Sie Anspruch. Den WBS beantragen Sie beim Wohnungsamt Ihrer Stadt.
Der Anteil liegt zwischen €50.000-100.000, abhängig von Immobiliengröße und Region. Das klingt hoch, aber: Sie bezahlen nur EINMAL. Es ist keine Miete, sondern Eigenkapital, das Sie später zurückbekommen. Zudem hilft die KfW mit bis zu 10.500€ Zuschuss + günstigen Darlehen.
Mieter zahlt monatliche Miete, die der Eigentümer kassiert. Mitglied zahlt einmalig Anteil + monatliche Kostenmiete (ca. €600-800 für 80 qm) und hat dafür Mitsprache + lebenslanges Wohnrecht + kein Eigenbedarfskündigungsrisiko. Sie sind Mitbesitzer, nicht Untermieter.
Nein – das ist die Kerngarantie. Als Genossenschaftsmitglied haben Sie ein unkündbares Dauernutzungsrecht. Der Eigentümer kann nicht plötzlich sagen 'Ich brauche die Wohnung selbst' oder 'Ich verkaufe an Investor'. Das ist der massive Schutz vor Verdrängung.
Lebenslang. Sie können auch nicht freiwillig rausgezwungen werden. Wenn Sie ausziehen wollen, kündigen Sie die Mitgliedschaft und bekommen Ihren Anteil zurück. Die Wohnung vererben Sie an Ihre Kinder weiter – mit dem gleichen lebenslangen Recht.
Die Kostenmiete liegt typisch bei €600-800 für 80 qm (je nach Region/Ausstattung). Darin sind Miete, Heizung, Wasser, Müll, Hausmeister bereits enthalten. Im Gegensatz zu privaten Mietw ohnungen gibt es keine Rendite-Aufschläge – nur echte Kostendeckung.
Die Genossenschaft ist rechtlich verpflichtet, Sie zu unterstützen – das ist kein brutales Business wie bei Privatvermietern. Sie können Ratenzahlungsregelungen treffen. Im Extremfall hilft das Wohnungsamt mit Wohngeld. Die Genossenschaft ist Ihr Partner, nicht Ihr Gegner.
Ja, Sie können Ihre Genossenschaftsanteile verkaufen, müssen aber den gleichen Preis erhalten wie beim Kauf (mit Index). Sie sind also nicht an die Wohnung gekoppelt – können auch jederzeit ausziehen. Der Erlös ist Ihr privates Geld.
Sie wählen den Vorstand der Genossenschaft über die Generalversammlung. Jeder hat eine Stimme – unabhängig vom Vermögen. Sie können abstimmen über Haushalte, Baurenovierungen, Gebührenerhöhungen. Das ist echte, basisdemokratische Mitbestimmung.
Nach 25 Jahren ist der Kredit abbezahlt und die Kostenmiete sinkt erheblich – oder wird in Rücklagen für Renovierungen genutzt. Manche Genossenschaften zahlen Gewinnanteile aus. Sie profitieren direkt von dieser Langfristigkeit – im Gegensatz zu Mietern, die Rendite-Steigerungen nie sehen.
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