Förderfenster 2026/2027 geöffnetBis zu 43 % Tilgungszuschuss + 8 % Sonder-AfA (§7b) — sicherbar nur bis 2029.

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Lösungen

Wie können wir Ihnen helfen?

Für KapitalanlegerKrisensicherer Cashflow5–7 % p.a. mit staatlich gesicherter Miete.Für Gutverdiener (Steuern)Steuern senken im NeubauSonderabschreibung: 8 % pro Jahr bis 2029.Für FamilienEigenheim ohne BankkreditGenossenschaftsmodell mit lebenslangem Wohnrecht.Grundstück verkaufenProvisionsfrei an den EntwicklerKostenlose Bewertung in 24 Stunden.
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ProjekteKI-ErstplanungBauträger Bien-ZenkerFAQTeamKontakt
Frist: Sonderabschreibung läuft am 30.09.2029 aus

Für Top-Verdiener

Verwandeln Sie Ihre Einkommenssteuer in privates Immobilienvermögen.

Über die Sonderabschreibung §7b schreiben Sie bis zu 5 % pro Jahr über vier Jahre zusätzlich ab (zusammen bis zu 20 %) — neben der regulären Abschreibung. Ein nach aktuellem BMF-Schreiben strukturiertes Modell, das Ihr Steuerberater prüfen kann; die individuelle Wirkung hängt von Ihrer Situation ab.

+49 157 80977356
bis 20 %
Sonder-AfA in 4 Jahren
5 %
pro Jahr (§7b)
30.09.2029
Frist Bauantrag
Modernes Mehrfamilienhaus als Kapitalanlage
Frist: 30.09.2029

Das Problem

Kapitel I

42 % gehen ans Finanzamt. 3 % an die Inflation.
Sparen allein macht Sie ärmer.

Gutverdiener zahlen in Deutschland bis zu 47 % Steuern. Dazu kommt Inflation. Wer sein Geld nur auf dem Konto lässt, verliert — jeden Tag.

42–47 % gehen direkt an den Staat.

Wer in Deutschland gut verdient, finanziert vor allem das Finanzamt. Jeder unverplante Euro verliert an Wert — durch Inflation und durch Steuerprogression.

Aktien & ETFs schützen nicht.

26,375 % Kapitalertragsteuer. Keine Abschreibung, keine Substanz. Die einzige Asset-Klasse mit echten steuerlichen Hebeln in Deutschland ist die Immobilie.

Denkmal-AfA ist riskant.

Komplexe Sanierung, intransparente Kosten, jahrelange Behördenzyklen. Die §7b-Sonder-AfA ist die rechtssichere, planbare Alternative — ohne Sanierungsrisiko.

Die Lösung

Kapitel II

Der Staat will, dass Sie abschreiben.
So funktioniert die Sonderabschreibung.

So funktioniert es: Der Gesetzgeber belohnt jeden, der bezahlbare Mietwohnungen baut. Bis zu 5 % Sonder-AfA pro Jahr über vier Jahre — zusätzlich zur regulären Abschreibung. Ihr Steuerberater kann das Modell direkt prüfen.

01

Sonderabschreibung für Mietwohnungsbau

Sie dürfen bis zu 5 % der förderfähigen Herstellungskosten pro Jahr über vier Jahre zusätzlich absetzen (zusammen bis zu 20 %) — zusätzlich zur regulären Abschreibung. Unsere Projekte sind so strukturiert, dass die Voraussetzungen erfüllt werden.

bis 20 % (4 Jahre)

02

Reguläre Abschreibung — dauerhaft

Zusätzlich läuft die normale Gebäudeabschreibung von 3 % pro Jahr — und zwar dauerhaft, nicht nur in den ersten vier Jahren. Sie steht jedem Vermieter zu.

3 % pro Jahr

03

Ihr Vorteil: Liquidität zurück

Wie stark die Abschreibungen Ihre Steuerlast senken, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab — bei hohem Satz fließt ein erheblicher Teil als Erstattung zurück. Die genaue Höhe rechnen wir gemeinsam mit Ihrem Steuerberater durch.

je nach Steuersatz

04

Nach aktuellem BMF-Schreiben strukturiert

Wir strukturieren jedes Projekt nach dem aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums. Ihr Steuerberater erhält einen vollständigen Mandantenbrief mit Rechtsgrundlage und Nachweisen. Die individuelle Anerkennung prüft Ihr Finanzamt.

BMF-konform

Für Sie bedeutet das

Was das für Ihre Steuerlast bedeutet.

Aus Abschreibung wird Liquidität — rechtlich nachvollziehbar und mit Ihrem Steuerberater abgestimmt.

Spürbar weniger Steuern
Bis zu 20 % zusätzliche Abschreibung über vier Jahre senken Ihre Steuerlast — wie stark, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab.
Rechtssicher statt Bauchgefühl
Jedem Projekt liegt ein nachvollziehbarer Steuerbrief mit Rechtsgrundlage und Berechnung bei.
Ihr Steuerberater prüft mit
Das Modell ist nach aktuellem Schreiben des Bundesfinanzministeriums strukturiert — Ihr Berater kann es direkt prüfen.
Vermögen statt reiner Abschreibung
Am Ende halten Sie eine vermietete Immobilie im Bestand — einen echten Sachwert, keine Konstruktion.
Stabile Mieteinnahmen
Hohe Nachfrage nach gefördertem Wohnraum sorgt für stabile Mieten; in Beispielrechnungen 5–7 % Eigenkapitalrendite.
Kein Sanierungsrisiko
Schlüsselfertiger Neubau zum Festpreis statt unkalkulierbarer Denkmal-Sanierung mit offenen Kosten.

Der direkte Vergleich

Steuern sparen — aber sicher.

Übliche Steuerprodukte
Mit Sozialquartier
Abschreibung
2 % linear pro Jahr
bis 20 % Sonder-AfA in 4 Jahren (5 %/Jahr), zzgl. regulärer AfA
Sicherheit
Denkmal / Beteiligungen mit Risiko
Sachwert, nach aktuellem BMF-Schreiben strukturiert
Prüfbarkeit
Oft intransparent
Vollständiger Steuerbrief — Ihr Berater prüft mit
Ersparnis (300.000 €)
Gering bis keine
bis ~60.000 € Sonder-AfA in 4 Jahren
Substanz
Reine Spekulation
Vermietete Immobilie im Bestand

Abschreibung

Übliche Steuerprodukte: 2 % linear pro Jahr
Mit Sozialquartier: bis 20 % Sonder-AfA in 4 Jahren (5 %/Jahr), zzgl. regulärer AfA

Sicherheit

Übliche Steuerprodukte: Denkmal / Beteiligungen mit Risiko
Mit Sozialquartier: Sachwert, nach aktuellem BMF-Schreiben strukturiert

Prüfbarkeit

Übliche Steuerprodukte: Oft intransparent
Mit Sozialquartier: Vollständiger Steuerbrief — Ihr Berater prüft mit

Ersparnis (300.000 €)

Übliche Steuerprodukte: Gering bis keine
Mit Sozialquartier: bis ~60.000 € Sonder-AfA in 4 Jahren

Substanz

Übliche Steuerprodukte: Reine Spekulation
Mit Sozialquartier: Vermietete Immobilie im Bestand

Sonder-AfA §7b nur bis 30.09.2029 · Bauantrag muss vorliegen

Wie viel Steuer können Sie konkret umlenken? Rechnen wir es durch.

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Kapitel 03 — Die Wirkung

Eine Beispielrechnung,
die für sich spricht.

500.000 € Investitionsvolumen, 42 % Grenzsteuersatz, KfW-40-Standard: So sieht das Steuerergebnis nach Jahr 4 typischerweise aus.

bis 20 %
Sonder-AfA (4 Jahre)

5 % pro Jahr, zusätzlich zur regulären AfA

30.09.2029
Frist Bauantrag

Danach endet die Sonderabschreibung

5–7 %
Eigenkapitalrendite

Unverbindliche Beispielrechnung, nach Steuern

EH 40
Effizienzhaus

Nur 40 % Energie eines Standardhauses

Kapitel 04 — Beispielrechnung

450.000 € Investment —
so kann die Rechnung aussehen.

Mehrfamilienhaus im geförderten Neubau — Sozialquartier
Rechenbeispiel

Beispielrechnung

450.000 € Investment. Bis zu rund 76.500 € Steuerwirkung bis Jahr 4.

Beispielhafte Modellrechnung bei hohem Grenzsteuersatz: Sonderabschreibung und reguläre AfA mindern über vier Jahre die Steuerlast. Die tatsächliche Höhe hängt von Ihrer individuellen Situation ab und ist mit Ihrem Steuerberater zu klären — es handelt sich um ein unverbindliches Beispiel, keine Zusage.

~76.500 €
Steuerwirkung (Beispiel)
5–7 %
Eigenkapitalrendite (Beispiel)
0 €
Eigenes Sanierungsrisiko
10 J.
Empfohlene Haltedauer

Ihr neuer Status

Vom Steuerzahler zum Gestalter.

Statt jedes Jahr ohnmächtig zuzusehen, wie ein großer Teil abfließt, lenken Sie Ihr Geld bewusst in echtes Vermögen — mit einem Modell, das Ihr Steuerberater prüfen kann.

  • Spürbare Steuerersparnis — je nach persönlichem Steuersatz
  • Ein nachvollziehbarer Steuerbrief statt Bauchgefühl
  • Sachwert statt Spekulation — vermietete Immobilie im Bestand
Hochwertiger Wohnraum aus dem Sozialquartier-Portfolio

Alles aus einer Hand

Was Sie bei Sozialquartier bekommen

  • Sonder-AfA §7b (5 %/Jahr × 4)bis 20 %
  • Zusätzliches Abschreibungsvolumen (300.000 €)bis ~60.000 €
  • Nachvollziehbarer Steuerbriefinklusive
  • QNG- und EH40-Nachweiseinklusive
  • Vermietete Immobilie als SachwertIhr Eigentum

Ihr Steuerberater prüft alles — von uns vorbereitet, kostenlos.

Ehrlich gesagt

Für wen sich das lohnt — und für wen nicht.

Passt zu Ihnen, wenn …

  • Sie einen Grenzsteuersatz von 42–45 % zahlen
  • Sie legal und nachvollziehbar gestalten wollen
  • Sie Substanz statt riskanter Steuermodelle suchen
  • Ihr Steuerberater einbezogen werden soll

Wahrscheinlich nicht, wenn …

  • Sie kaum oder keine Steuerlast haben
  • Sie ein Schlupfloch ohne Substanz suchen
  • Sie kein Kapital binden möchten

Kapitel 05 — Häufige Fragen

Was Steuerberater
wirklich wissen wollen.

Eine zusätzliche Steuerabschreibung für alle, die bezahlbare Mietwohnungen bauen: bis zu 5 % pro Jahr über vier Jahre (zusammen bis zu 20 %) — zusätzlich zur normalen Abschreibung. Wir strukturieren unsere Projekte so, dass die Voraussetzungen erfüllt werden, und stimmen das mit Ihrem Steuerberater ab.

Kostenloses Erstgespräch — Ihr Steuerberater prüft mit.

Sie erhalten einen vollständigen Steuerbrief mit Rechtsgrundlage und Berechnung. Erst wenn Ihr Berater grünes Licht gibt, gehen Sie weiter.

  • Vollständiger Steuerbrief mit Rechtsgrundlage
  • Kalkuliert nach aktuellem BMF-Schreiben
  • Ihr Steuerberater prüft, bevor Sie entscheiden
  • Keine Verpflichtung, keine Weitergabe Ihrer Daten

Nächster Schritt

Frist: 30.09.2029. Danach ist das Fenster zu.
30 Minuten. Ihre Situation. Konkrete Zahlen.

Wir rechnen Ihre Konstellation durch: Steuersatz, Eigenkapital, Ziele. Sie bekommen eine Beispielrechnung — und entscheiden selbst, ob es passt.

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Steuerrechner

Wie viel Steuern sparen Sie?

Berechnen Sie in 3 Schritten Ihr Abschreibungspotenzial durch Sonder-AfA §7b und lineare AfA im geförderten Wohnungsbau.

1
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Schritt 1 von 3

Ihr Investitionsvolumen

Wie hoch sind die geplanten Baukosten (Herstellungskosten)?

300.000 €
100.000 €800.000 €
Steuerersparnis gesamt (Live-Vorschau)40.320 €

Unverbindliche Beispielrechnung, keine Steuer- oder Anlageberatung. Ihre individuellen Werte ermitteln wir im persönlichen Gespräch.

Steuerrechtliche Grundlagen

Diese Gesetze regeln die Steueroptimierung durch Abschreibungen, Tilgungszuschüsse und steuerfrei Verkäufe. Die Fristen sind teils befristet bis 2029/2030.

Abschreibung & Verlustverrechnung

§

Sonderabschreibung (§ 7b EStG)

Bis zu 20 % zusätzlich über vier Jahre

Für förderfähigen Mietwohnungsneubau sind bis zu 5 % pro Jahr über vier Jahre möglich (zusammen bis zu 20 %) — zusätzlich zur regulären Abschreibung. Voraussetzungen u. a.: Bauantrag bis 30.09.2029, Einhaltung der Baukostenobergrenze und der maximalen Bemessungsgrundlage sowie der EU-De-minimis-Grenzen.

Gesetzestext
§

Reguläre Abschreibung (§ 7 EStG)

3 % pro Jahr – die normale Gebäude-AfA

Die reguläre lineare Abschreibung für neue Wohngebäude beträgt 3 % pro Jahr. Sie steht jedem Vermieter zu — unabhängig von der Förderung — und läuft neben der Sonderabschreibung.

Gesetzestext
§

Vermietung (§ 21 EStG)

Verluste mit anderen Einkünften verrechnen

Verluste aus Vermietung — etwa durch hohe Abschreibungen — können grundsätzlich mit anderen Einkünften wie dem Gehalt verrechnet werden. Die konkrete Wirkung hängt von Ihrer persönlichen Situation ab und ist mit Ihrem Steuerberater zu klären.

Gesetzestext
§

Verkauf nach 10 Jahren (§ 23 EStG)

Im Grundsatz steuerfrei – mit Grenzen

Nach mehr als zehn Jahren Haltedauer ist ein privater Veräußerungsgewinn im Grundsatz steuerfrei. Achtung: Bei mehr als drei Objektverkäufen innerhalb von fünf Jahren kann ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegen — dann gilt die Steuerfreiheit nicht.

Gesetzestext

Weitere steuerliche Rahmenbedingungen

§

Gewerbesteuer

Private Vermietung ist in der Regel kein Gewerbe

Wer als Privatperson eine Immobilie vermietet, erzielt grundsätzlich keine gewerblichen Einkünfte und zahlt darauf keine Gewerbesteuer. Bei gewerblichem Umfang gelten besondere Regeln. Ob das auf Sie zutrifft, klärt Ihr Steuerberater.

§

Grundsteuer (Reform 2025)

Bewertung nach aktuellen Werten

Seit 2025 wird die Grundsteuer auf Basis neuer Bewertungsregeln berechnet. Die Höhe ist projekt- und kommunenabhängig, aber kalkulierbar und fließt üblicherweise in die Bewirtschaftungskosten ein.

Rechtlicher Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für spezifische Fragen zu Ihrer Situation empfehlen wir die Konsultation mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt. Alle Informationen wurden gewissenhaft recherchiert, können aber Fehler oder Auslassungen enthalten.

Häufige Fragen zur Steuervergünstigung

Verstehen Sie die Steuerspareffekte: Sonder-AfA, Abschreibung und steuerfrei Verkauf nach 10 Jahren.

Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG beträgt bis zu 5 % pro Jahr über vier Jahre — zusammen bis zu 20 % der förderfähigen Herstellungskosten, zusätzlich zur regulären Abschreibung. Beispiel: Bei 300.000 € Herstellungskosten sind das bis zu 60.000 € zusätzliches Abschreibungsvolumen über vier Jahre. Wie stark das Ihre Steuerlast senkt, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz und Ihrer Gesamtsituation ab und ist mit Ihrem Steuerberater zu klären.

Die Sonderabschreibung ist ein zeitlich befristetes Instrument zur Förderung des Wohnungsbaus. Der Bauantrag muss bis zum 30.09.2029 eingereicht sein. Ob das Programm verlängert wird, ist offen — planen Sie daher nicht mit einer Verlängerung.

Grundsätzlich ja: Verluste aus Vermietung und Verpachtung können in der Regel mit anderen Einkünften wie dem Gehalt verrechnet werden. Eine feste 20.000-Euro-Grenze gibt es dabei nicht. Die genaue Wirkung ist von Ihrer individuellen Konstellation abhängig und gehört in die Hände Ihres Steuerberaters.

Beides senkt Ihre Kosten, wirkt aber unterschiedlich: Die Abschreibung (AfA) mindert Ihre steuerliche Bemessungsgrundlage. Der Tilgungsnachlass der NRW.Bank-Förderung reduziert Ihr Förderdarlehen — er bezieht sich auf das Förderdarlehen, nicht auf die gesamten Baukosten, und ist in der Regel zu versteuern. Es handelt sich also nicht um steuerfreies Geschenk-Geld.

In der Regel nein, wenn Sie als Privatperson eine Immobilie besitzen und vermieten — das ist grundsätzlich kein Gewerbe. Erst bei gewerblichem Umfang (z. B. häufiger An- und Verkauf) kann es anders sein. Ob das auf Ihren Fall zutrifft, prüft Ihr Steuerberater.

Nach mehr als zehn Jahren Haltedauer ist ein privater Veräußerungsgewinn im Grundsatz steuerfrei. Beim Kauf fallen Nebenkosten an, darunter die Grunderwerbsteuer von 6,5 % in NRW. Wichtig: Wer mehr als drei Objekte innerhalb von fünf Jahren verkauft, riskiert die Einstufung als gewerblicher Grundstückshandel — dann entfällt die Steuerfreiheit.

Seit 2025 wird die Grundsteuer nach neuen Bewertungsregeln berechnet. Die konkrete Höhe ist kommunen- und objektabhängig, aber kalkulierbar und wird üblicherweise in den Bewirtschaftungskosten berücksichtigt.

Entscheidend ist der Bauantrag bzw. die Bauanzeige bis zum 30.09.2029; die Fertigstellung darf später erfolgen. Ob Ihr konkretes Vorhaben alle Voraussetzungen erfüllt, klären wir gemeinsam und stimmen es mit Ihrem Steuerberater ab.

Technisch können Sie jederzeit verkaufen. Steuerlich entfaltet der Verkauf seine Vorteile aber erst nach mehr als zehn Jahren Haltedauer (private Veräußerung). Ein früherer Verkauf kann steuerpflichtig sein. Eine längerfristige Haltung ist daher meist sinnvoll.

Steuerliche Rahmenbedingungen können sich ändern. Für bereits begonnene, nach geltendem Recht strukturierte Vorhaben gelten in der Regel die zum maßgeblichen Zeitpunkt gültigen Regeln — eine pauschale Garantie gibt es jedoch nicht. Die konkrete Beurteilung trifft Ihr Steuerberater bzw. Ihr Finanzamt.

Weitere Fragen?

Unsere Experten beantworten gerne alle Ihre Fragen persönlich.

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